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Artikel vom: 28.12.2011
Ein Beitrag von: Peter Penjak, TRP1
Rechtliche Grundlagen von Flashmobs

2010 war das Wort des Jahres 'Wutbürger'. Angelehnt an die wochenlangen Proteste und Demonstrationen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21, wurde das Wort des Jahres 2010 daraus. Seit Stuttgart 21 ist Protestieren in Deutschland wieder in. Vor allem Jugendliche nutzen diese Form der Meinungsäußerung verstärkt. Zu den klassischen Demonstrationen gesellen sich mittlerweile allerdings auch sogenannte Flashmobs. Dies sind scheinbar spontan anberaumte Menschenaufläufe, die sich vor allem unter Jugendlichen größter Beliebtheit erfreuen. Problem bei der Sache: Meist sind diese Flashmobs nicht als Versammlungen angemeldet und ziehen somit große Polizeieinsätze nach sich.


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