'Ein besonders schwerer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis'
zu diesem Entschluss kam das Bundesverfassungsgericht heute im Verfahren um die bestehende Vorratsdatenspeicherung.
Diese Methode gilt als verfassungswidrig. 35.000 Bundesbürger hatten gegen diese Methode der Datenspeicherung geklagt. Mit einem Teilerfolg!
zu diesem Entschluss kam das Bundesverfassungsgericht heute im Verfahren um die bestehende Vorratsdatenspeicherung.
Diese Methode gilt als verfassungswidrig. 35.000 Bundesbürger hatten gegen diese Methode der Datenspeicherung geklagt. Mit einem Teilerfolg!














